Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in folgender Bedeutung verwendet, sofern nicht anders angegeben:

Benutzer: Haagh Protection B.V.;

Gegenpartei: jede juristische oder natürliche Person, die mit dem Nutzer einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte, und darüber hinaus dessen gesetzlicher(n) Vertreter(n), Bevollmächtigten(n) und Erb(en);

Waren: alle vom Nutzer zum Verkauf angebotenen Geräte, Werkzeuge und Materialien.

Artikel 2: Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der anderen Partei, für die der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat. Abweichende Bedingungen, Vereinbarungen oder Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie vom Nutzer schriftlich bestätigt wurden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Nutzer, bei deren Durchführung die Einschaltung Dritter erforderlich ist.

3. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Nutzer verzichtet die Gegenpartei auf etwaige von ihr verwendete Bedingungen, wie auch immer diese benannt sind, so dass für alle Vereinbarungen die vom Nutzer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Der Nutzer und die Gegenpartei werden dann Konsultationen aufnehmen, um sich auf neue Bestimmungen zu einigen, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen sollen, wobei Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Artikel 3: Angebote und Kostenvoranschläge

1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Nutzers sind, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich freibleibend.

2. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Artikel 4: Zustandekommen einer Vereinbarung

1. Kaufverträge oder sonstige Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei kommen erst dann zustande, wenn der Nutzer seine schriftliche Bestätigung erteilt oder, sofern eine solche Bestätigung nicht erfolgt, die Bestellung tatsächlich durch den Nutzer ausführt.

2. Wird die Richtigkeit einer schriftlichen Bestätigung nicht innerhalb von acht Werktagen nach Absendung bestritten, sind beide Parteien hieran gebunden.

3. Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen können in Kilogramm oder Quadratmetern, Dezimetern, Zentimetern, Millimetern oder englischen Quadratfuß oder pro Stück oder pro Dutzend erstellt werden, wobei auch Gewicht oder Größe pro Stück oder auf andere Weise angegeben werden können. Sofern die Gegenpartei nicht das Gegenteil nachweist, gelten die auf der Rechnung angegebenen Maße, Mengen und Gewichte als tatsächlich gelieferte Waren.

Artikel 5: Ausführung der Vereinbarung

1. Der Nutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter handwerklicher Arbeit ausführen. Dies basiert auf dem damals bekannten Stand der Wissenschaft.

2. Sofern und soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages dies erfordert, hat der Nutzer das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

3. Die andere Partei stellt sicher, dass alle Informationen, die der Nutzer als notwendig angibt oder von denen die andere Partei vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Nutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden dem Nutzer die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat der Nutzer das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten nach den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.

4. Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen der anderen Partei verlassen hat, es sei denn, der Nutzer hätte sich dieser Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst sein müssen.

5. Vertragsänderungen und/oder weitergehende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn und soweit sie schriftlich vereinbart oder vom Nutzer bestätigt wurden. Führen Abweichungen oder Änderungen zu einer Erhöhung der Kosten, ist der Nutzer berechtigt, diese Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.

Artikel 6: Preise

1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und anderer staatlicher Abgaben für Verkauf und Lieferung und basieren auf der Lieferung ab Lager des Nutzers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Die Umsatzsteuer und im Allgemeinen alle Abgaben, die von der Regierung im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Durchführung und der finanziellen Abwicklung des Vertrags erhoben oder genehmigt werden, gehen zu Lasten der anderen Partei. Bei einer Änderung der Steuern und/oder Abgaben wird der vereinbarte Preis entsprechend angepasst.

3. Im Falle erheblicher Änderungen der Löhne, Sozialabgaben, Treibstoff- und Frachtpreise, Wechselkurse oder von Umständen, die eine Kostensteigerung für den Nutzer nach sich ziehen, ist der Nutzer berechtigt, die daraus resultierende Kostensteigerung an die andere Partei weiterzugeben.

4. Die Kosten etwaiger Installationsarbeiten werden der Gegenpartei gesondert in Rechnung gestellt.

Artikel 7: Lieferzeit

1. Die Lieferzeit wird vom Benutzer annähernd angegeben. Die Lieferzeit beginnt nach schriftlicher Annahme der Bestellung durch den Nutzer und sobald der Nutzer von der Gegenpartei alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen erhalten hat.

2. Die Lieferzeit wurde in der Erwartung festgelegt, dass der Nutzer seine Arbeit fortsetzen kann, wenn die erforderlichen Materialien zum Zeitpunkt des Angebots rechtzeitig geliefert werden. Aus einer Überschreitung der Lieferzeit kann die Gegenpartei keinen Anspruch auf Auflösung und/oder Schadensersatz herleiten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers vor. 3. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Nutzer wird den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren.

Artikel 8: Lieferung und Gefahrenübergang

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

2. Sobald die zur Bestellung gehörende Ware in unseren Lagern versandbereit ist und dies dem Käufer mitgeteilt wurde, gilt die Ware im Hinblick auf die Lieferzeit als geliefert.

3. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung erfolgt die Ware auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei.

Artikel 9: Lagerung

1. Sollte die Gegenpartei aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zu erhalten und diese versandbereit zu sein, wird der Nutzer, sofern seine Lagermöglichkeiten dies zulassen, die Ware für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten lagern und betreuen. In diesem Fall ist die Gegenpartei verpflichtet, die Kosten für die Lagerung und Aufbewahrung nach angemessenen Maßstäben für den Zeitraum von der im Vertrag vorgesehenen Lieferzeit bis zum Datum der endgültigen Lieferung zu erstatten.

Artikel 10: Transport

1. Der Transport ab dem Lager des Nutzers wird im Namen der Gegenpartei organisiert, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Die Kosten für den Transport und eine etwaige Transportversicherung trägt die Gegenpartei, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

Artikel 11: Sichtsendungen

1. Sichtsendungen werden entsprechend dem Währungswert am Tag des Versands der Ware in Rechnung gestellt.

2. Wird die versandte Ware nicht innerhalb von acht Tagen zurückgesendet, gilt sie als von der Gegenpartei gekauft.

Artikel 12: Stornierung

1. Eine Kündigung oder Aufhebung des Vertrages durch die andere Partei ist nur mit Zustimmung des Nutzers möglich.

2. Stimmt der Nutzer der Kündigung oder Kündigung des Vertrages zu, ist die Gegenpartei verpflichtet, die dem Nutzer in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu erstatten sowie die nachteiligen finanziellen Folgen für den Nutzer zu ersetzen, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrages ergeben. Diese Gebühren betragen zusammen mindestens 10 % des vereinbarten Preises.

Artikel 13: Garantie

1. Der Verwender gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion der von ihm gelieferten Waren für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung, sofern die Gegenpartei die Waren mit der erforderlichen Sachkenntnis und Sorgfalt nutzt und behandelt.

2. Sofern die gelieferte Ware ganz oder teilweise verarbeitet, genutzt oder verbraucht wurde, gilt sie als von der Gegenpartei genehmigt.

3. Änderungen oder Modifikationen der gelieferten Waren durch die Gegenpartei erfolgen auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei und führen zum Erlöschen der vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen.

4. Bei Erhalt der Ware muss sich die Gegenpartei vom Zustand der Ware überzeugen.

5. Beim Verkauf nach Gewicht, Größe oder Menge, wie vom Benutzer angegeben, kann die Gegenpartei bei oder nach der Lieferung ein Wiegen, Messen oder Zählen verlangen. Die Kosten dafür trägt der Anwender nur, wenn der Größenunterschied mehr als 2 % und der Gewichtsunterschied mehr als 0,5 % beträgt.

6. Kann die korrekte Menge der zu liefernden Ware vorab nicht genau angegeben werden, ist eine Mehr- oder Minderlieferung von maximal 5 % möglich. Werden weniger als 95 % geliefert, ist der Verwender nach seiner Wahl verpflichtet, entweder bis zu 95 % zu liefern oder Schadensersatz entsprechend dem Marktwert am Tag der Lieferung zu zahlen. Dies kann jedoch keinesfalls zur Kündigung des Vertrages führen.

7. Wenn der Gegenpartei ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis dient, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmt.

Artikel 14: Werbung

1. Bei Erhalt der Ware muss sich die Gegenpartei vom Zustand der Ware überzeugen.

2. Reklamationen, worunter hier alle Reklamationen bezüglich der gelieferten Ware und deren Funktionsweise zu verstehen sind, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie dem Nutzer innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Art der Reklamation klar dargelegt werden muss. In diesem Fall wurden die Artikel möglicherweise nicht verarbeitet.

3. Rücksendungen werden ohne vorherige Rücksprache nicht angenommen.

Artikel 15: Haftung

1. Der Nutzer haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die der Gegenpartei oder Dritten durch die Ausführung des mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrags durch den Nutzer entstehen können, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers zurückzuführen.

2. Die Haftung des Nutzers und seiner Mitarbeiter ist stets auf die Höhe des Anspruchs aus der vom Nutzer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung zuzüglich des Selbstbehalts, den der Nutzer im Rahmen dieser Versicherung trägt, beschränkt. Ein Auszug der Haftungspolice wird auf Anfrage zugesandt.

3. Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der oben genannten Versicherung, ist jegliche Haftung auf höchstens einmal den Betrag beschränkt, den der Nutzer der Gegenpartei für seine Lieferung in Rechnung gestellt hat.

Artikel 16: Höhere Gewalt

1. Wenn der Nutzer aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen oder zu erfüllen, hat er ohne richterliche Intervention das Recht, entweder die Ausführung des Vertrags für die Dauer der höheren Gewalt, höchstens jedoch für drei Monate, auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihm eine Schadensersatzpflicht entsteht. Während der Aussetzung ist der Nutzer berechtigt und nach Ablauf der Dreimonatsfrist verpflichtet, sich für die Durchführung oder die vollständige oder teilweise Kündigung des Vertrags zu entscheiden.

2. Als Faktoren höherer Gewalt zwischen den Parteien gelten insbesondere Feuer, Diebstahl, Belästigung, Aufruhr, Streik, Betriebsbesetzung, Betriebsstörung, Krieg, Unwetter, Verzögerung oder Einstellung der Lieferung von Materialien oder Werkzeugen und/oder Dienstleistungen, Eingriffe von (halb-)staatlichen und/oder Aufsichtsbehörden, gesetzliche Bestimmungen, die die Nutzung der gelieferten Waren behindern, und im Allgemeinen jeder außerhalb der Kontrolle des Nutzers liegende Grund, der die Ausführung des Vertrages für den Nutzer erschwert.

Artikel 17: Zahlung

1. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Nutzer festzulegende Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung angegeben wurde. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.

2. Bezahlt die Gegenpartei den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Tagen, ist sie berechtigt, einen Skontoabzug in Höhe von zwei Prozent vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

3. Zahlt die Gegenpartei nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche (Handels-)Zins ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche (Handels-)Zins. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs der Gegenpartei bis zur Zahlung des gesamten Betrags berechnet.

Handelskammer 1804. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs der anderen Partei sind die Forderungen des Nutzers gegenüber der anderen Partei sofort fällig und zahlbar.39876

5. Wenn die Gegenpartei in Verzug gerät oder eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht erfüllt, trägt die Gegenpartei alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erlangung der Zahlung anfallen. Diese außergerichtlichen Kosten betragen 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 100,00 €.

Artikel 18: Sicherheit, Verpfändung und Eigentumsvorbehalt

1. Wenn nach Ansicht des Nutzers hierfür Gründe vorliegen, ist der Nutzer jederzeit berechtigt, vom Vertragspartner eine angemessene Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.

2. Alle Gegenstände, die dem Nutzer von der Gegenpartei zur Lagerung und/oder Bearbeitung überlassen wurden und sich im Besitz des Nutzers befinden, gelten für alle Beträge, die die Gegenpartei dem Nutzer aus welchem ​​Grund auch immer schuldet, als an den Nutzer verpfändet. Es gilt die gesetzliche Regelung des Pfandrechts im Dritten Buch, 9. Titel, §§ 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

3. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verwenders, unabhängig davon, ob diese Gegenstände inzwischen verarbeitet wurden oder zu einem größeren Ganzen geworden sind.

4. Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist die Gegenpartei nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen, beispielsweise durch Verpfändung, Überlassung oder Übereignung der Ware an Dritte.

5. Wenn die Gegenpartei die gelieferten Waren nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig bezahlt, ist der Nutzer berechtigt, die Waren – unabhängig davon, wo sie sich befinden und ob sie verarbeitet wurden oder nicht – ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen. Eine solche Berufung auf den Eigentumsvorbehalt führt zur Kündigung des Vertrags, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf und unbeschadet des Rechts des Nutzers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.

6. Im Falle eines Insolvenzantrags, eines Antrags auf Zahlungsaufschub oder im Falle einer Pfändung der vom Nutzer gelieferten Waren verpflichtet sich die Gegenpartei, den Nutzer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Die Kosten hierfür trägt die Gegenpartei.

Artikel 19: Aussetzung und Auflösung

1. Der Nutzer ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention entweder die Ausführung des Vertrags bis auf Weiteres auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung oder Garantie verpflichtet zu sein und unbeschadet seiner sonstigen Rechte, im Falle von:

a. vorübergehende oder dauerhafte Unmöglichkeit der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag oder einer damit verbundenen Verpflichtung;

B. ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit der anderen Partei, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer nachzukommen;

C. das Versäumnis der anderen Partei, auf Verlangen des Benutzers Sicherheit zu leisten;

D. Konkurs, Zahlungseinstellung, Schließung, Liquidation oder vollständige oder teilweise Übertragung des Unternehmens der anderen Partei.

2. Entscheidet sich der Nutzer unter den oben genannten Umständen für eine Aussetzung, wird der vereinbarte Preis nach Abzug der bereits gezahlten Raten und der vom Nutzer durch die Aussetzung eingesparten Kosten sofort fällig und die Gegenpartei ist verpflichtet, alle dem Nutzer entstandenen Kosten, einschließlich der Lagerungskosten, zu erstatten.

Artikel 20: Streitigkeiten und anwendbares Recht

1. Streitigkeiten über den Abschluss, die Auslegung oder die Umsetzung der zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei geschlossenen Vereinbarung sowie alle anderen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung werden vom zuständigen Gericht im Bezirk Breda entschieden.

2. Für alle vom Nutzer geschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.

3. Das Fernabsatzgesetz besagt, dass dem Verbraucher beim Kauf eines Produkts im Internet eine Bedenkzeit von vierzehn Tagen eingeräumt wird. Sie können das Produkt zu Hause ansehen. Dann können Sie überlegen, ob das Produkt wirklich Ihren Wünschen entspricht. Möchten Sie das Produkt immer noch nicht? Dann können Sie Ihr Geld zurückbekommen. Sie müssen uns während der Bedenkzeit über info@haagh-protection.com mitteilen, dass Sie den Kauf stornieren möchten. Diese Bedenkzeit wird auch Überprüfungszeitraum genannt.

RÜCKGABERECHT:

Entspricht das Produkt nicht Ihren Erwartungen? Über www.haagh-protection.com gekaufte Artikel können gegen eine vollständige Rückerstattung der Kosten des Artikels an das entsprechende Lager zurückgegeben werden, sofern der Artikel unbenutzt, in der Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgegeben wird (ganz nach dem Ermessen von Haagh Protection BV).

Der Preis des Artikels wird Ihrem Konto bei Erhalt der Rücksendung gutgeschrieben, die Versandkosten werden jedoch nicht erstattet. Wenn Sie Ihr Produkt innerhalb der Bedenkzeit (14 Tage nach dem Kauf) zurücksenden, werden alle Kosten des Produkts und die gezahlten Versandkosten erstattet, die Versandkosten für die Rücksendung des Produkts an uns werden jedoch nicht erstattet.

RÜCKGABE:

Sobald wir Ihre Rückgabeanforderung per E-Mail oder Telefon erhalten haben, werden wir uns in der Regel innerhalb von 2 Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen Anweisungen und Adressdaten für die zurückzusendenden Produkte mitzuteilen.

WEBSHOP-GARANTIE:

Wir sind bestrebt, allen unseren Kunden ein Qualitätsprodukt zu liefern. Für alle unsere Produkte gewähren wir eine Garantie von mindestens einem Jahr ab Kaufdatum auf Material- und Verarbeitungsfehler.

Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass das Produkt einen Fabrikationsfehler aufweist, reparieren oder ersetzen wir es kostenlos für Sie. Die Entscheidung über die Reparatur oder den Ersatz liegt allein bei Haagh Protection. Schäden, die auf Missbrauch oder übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind, werden im Rahmen der Garantie nicht erstattet. Da einige Teile oder Produkte nicht mehr hergestellt werden oder nicht mehr verfügbar sind, können Ersatzteile und Produkte leichte Abweichungen im Vergleich zum defekten Teil aufweisen. Ein Kaufnachweis (Bestellformular oder Rechnung) muss allen Garantieansprüchen beiliegen, damit das Kaufdatum überprüft werden kann. Wenn kein Bestellschein oder keine Rechnung beiliegt, behält sich Haagh Protection das Recht vor, eine Servicegebühr und/oder Kosten für ausgetauschte/reparierte Teile zu berechnen. Für die Rücksendung können Gebühren anfallen.

Haagh Protection übernimmt keine Verantwortung für Folgeschäden, Personen- oder Sachschäden, die direkt oder indirekt aus der Verwendung eines Produkts resultieren. Die Garantie gilt nur in dem Land, in dem das Produkt gekauft wurde. Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher für unsere Standardprodukte und gilt nicht für kundenspezifische Produkte.

Rijen, August 2016

Haagh Protection BV

Dorpenbaan 8, 5121 DG RIJEN (NL)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL8031.08837.B01

Handelskammer 18039876